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Qualität im Unternehmen
Beratung Managementsysteme
Haus der Qualität
Riedwiesenweg 6
89081 Ulm

Global Standard - Food BRC 

Wer ist betroffen?

Alle Lebensmittelunternehmen, die Einzelhandelsmarkenprodukte herstellen sowie Unternehmen aus der Lebensmittelindustrie, die nach Großbritannien liefern und von dortigen Handelsketten aufgefordert sind, den Nachweis zu erbringen, dass sie die Forderungen dieses Kundenkreises an die Produktsicherheit, -qualität und –legalität erfüllen.


 

Was lässt sich erreichen?
  • Stärkung des Vertrauens der Abnehmer von Produkten und der Handelsunternehmen in die Produktsicherheit, -qualität und –legalität
  • höhere Produktsicherheit und geringere Produkthaftungsrisiken
  • systematische Analyse, Verwirklichung von sicheren und effizienteren Prozessabläufen im Sinne der Nahrungsmittelsicherheit und Lenkung der Prozesse, um Risiken bezüglich Hygiene und der Gesundheitsgefährdung des Verbrauchers rechtzeitig zu entdecken, diese zu beherrschen und wirksame Präventivmaßnahmen festzulegen
  • Kostenersparnis durch systematisches und vorsorgendes Denken und Handeln
  • Reduzierung des Zertifizierungsaufwandes bei vorhandener oder gleichzeitiger Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001, § 4, Abs. 1 und 2 der LMHV, der dänischen Norm DS 3027 : 1997 oder der Richtlinie 93/43/EWG
Quelle: www.dqs.de   

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